Flugplatz / Landeplatz Haftpflichtversicherung
für den Flugverein | Luftsportverein
Der Betrieb eines Flugplatzes / Landeplatzes stellt ein spezielles Haftungsrisiko dar. Dies gilt grundsätzlich genauso für ein privates Landegelände, wie für den Betrieb eines Vereins-Segelfluggeländes oder eines regionalen / internationalen Verkehrsflughafens.
Die Flugplatz / Landeplatz Haftpflichtversicherung sichert dieses Haftungsrisiko ab und schützt Sie beispielsweise gegen Ansprüche wegen Schäden, die aus der Verletzung der Betriebssicherungspflichten entstehen. In diesem Zusammenhang können die Haftungshöhen schnell ein existenzbedrohendes Ausmaß annehmen. Ein passender Versicherungsschutz ist daher unerlässlich. Hierbei müssen auch individuelle Risikofaktoren berücksichtigt werden, wie z. B. mobile oder stationäre Tankanlagen, Gaststättenbetrieb, Spielplatzbetrieb.
Wir analysieren Ihre spezielle Risikosituation und sorgen für eine maßgeschneiderte Versicherungslösung für Ihren Landeplatz.