Weitere Versicherungen für die Flugschule / FTO / TRTO / RF
Landeplatz Haftpflicht
Die Landeplatz Haftpflichtversicherung schützt Sie als Halter eines Landeplatzes gegen Schadenersatzansprüche Dritter. Mitversichert ist auch die persönliche Haftpflicht des Flug- bzw. Startleiters.
Flugschule Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung für Flugschulen / FTO / TRTO / RF schützt Sie als Betreiber bei Schadenersatzansprüchen Dritter. Das klassische Beispiel ist der Flugschüler, der beim Betreten der Unterrichtsräume vor dem Eingang auf Glatteis stürzt.
Je nach Bedarf können zusätzliche Risiken mitversichert werden, wie zum Beispiel das Betankungsrisiko, der Betrieb einer Tankstelle oder Arbeitsfahrzeuge.